Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Studienaufbau
Der Masterstudiengang ist modular aufgebaut. Vom ersten Semester an ist eine der drei folgenden Studiengangvarianten zu wählen:
Variante A, anorganisch/organisch: Fortgeschrittenenausbildung in zwei Fächern, wahlweise
- Anorganische Chemie
- Organische Chemie
- Physikalische Chemie
- Angewandte Chemie
- Biochemie
- Theoretische Chemie
- Radiochemie
- weitere Fächer auf Antrag
In einem der genannten Fächer erfolgt eine vertiefte Ausbildung.
Variante B, mathematisch-physikalisch: Vertiefung in einem der unter Variante A genannten Fächer, zusätzliche Veranstaltungen aus dem Bereich der Physik, der Physikalischen Chemie sowie der Informatik, verkürzte Praktika in den Fächern Anorganische Chemie oder Organische Chemie.
Variante C, technisch-anwendungsorientiert: Fortgeschrittenenausbildung in zwei Fächern, wahlweise
- Anorganische Chemie
- Organische Chemie
- Physikalische Chemie
Eine vertiefte Ausbildung erfolgt in einem der Fächer
- Anorganische Chemie
- Organische Chemie
- Physikalische Chemie
- Angewandte Chemie.
Teil des Studiums ist auch der Erwerb von Schlüssel- und überfachlichen Qualikationen.
Der Studiengang endet mit der Masterarbeit, für die eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten vorgesehen ist.
Qualifikationsziele
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudienganges Chemie
- haben aufbauend auf den Ausbildungszielen des Bachelorstudiums ergänzende und erweiterte Kenntnisse erworben. Sie verfügen damit über ein vertieftes chemisches Fachwissen und eine größere Sicherheit in dessen theoretischer und praktischer Anwendung, so dass sie auch komplexe Probleme und Aufgabenstellungen in der Chemie wissenschaftlich beschreiben, analysieren, bewerten und erfolgreich lösen können.
- haben vertiefte Kenntnisse moderner theoretischer und experimenteller chemischer Methoden und verfügen über die Fertigkeit, experimentelle Untersuchungen zu konzipieren, zu planen und eigenständig durchzuführen. Sie sind in der Lage, die erzielten Ergebnisse zu interpretieren und daraus Schlüsse zu ziehen.
- haben tiefgehende Kenntnisse in einem ausgewählten Fachgebiet (einer chemischen Kerndisziplin oder in einem Querschnittfach) erworben.
- verfügen über eine verantwortliche und selbstständige wissenschaftliche Arbeitsweise, die sie befähigt hat, in einem wissenschaftlichen Umfeld eigenständig ein abgeschlossenes Forschungsgebiet zu bearbeiten.
- sind fähig, die erworbenen naturwissenschaftlichen und mathematischen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Formulierung und Lösung komplexer Aufgaben in Forschung und Entwicklung in der Industrie, an Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen erfolgreich einzusetzen, sie kritisch zu hinterfragen und bei Bedarf weiter zu entwickeln. Sie sind dazu in der Lage, die zur Problemlösung benötigten Informationen zu identifizieren und zu beschaffen.
- können Konzepte und Lösungen zu grundlagenorientierten Fragestellungen unter breiter Einbeziehung anderer, insbesondere verwandter Disziplinen erarbeiten. Sie können ihre Kenntnisse, ihre Fähigkeiten, aber auch ihre Kreativität und ihr wissenschaftliches Urteilsvermögen einsetzen, um neue Erkenntnisse, Produkte und Prozesse zu konzipieren und zu entwickeln.
- sind in der Lage, Konzepte, Vorgehensweisen und Ergebnisse im Team bearbeiten und zu kommunizieren. Sie sind in der Lage, sich in die Fachsprache, die Fachbegriffe und die Ausdrucksweise verwandter Fachgebiete einzuarbeiten und können mit Spezialisten verschiedener chemischer Fachgebiete und anderer Natur- und Ingenieurwissenschaften kommunizieren und zusammenarbeiten.
- sind mit der nötigen Breite und dem entsprechenden Tiefgang ausgebildet, um sich in zukünftige Technologien und Arbeitsbereiche des eigenen Fachgebiets und in sich entwickelnde Randgebiete rasch einarbeiten zu können.
- haben außerfachliche Qualifikationen erworben und sind damit für die nichtfachbezogenen Anforderungen einer beruflichen Tätigkeit vorbereitet.
- besitzen ein tiefgehendes Verständnis für Anwendungen chemischer Verbindungen und Materialien und Verfahren in verschiedenen Arbeitsfeldern, kennen dabei auftretende Grenzen und Gefahren und können ihr Wissen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, ökologischer und ökonomischer Erfordernisse verantwortungsbewusst anwenden. Sie können in der Gesellschaft aktiv den Meinungsbildungsprozess in Bezug auf wissenschaftliche Fragestellungen gestalten.
- erwerben die wissenschaftliche Qualifikation für eine Promotion.
Berufsperspektiven
Im Fach Chemie ist nach Abschluss des Masterstudiengangs eine Promotion üblich. Das Promotionsstudium dauert ca. drei Jahre.
Nach dem Abschluss stehen dir zahlreiche Möglichkeiten in der chemischen und pharmazeutischen Industrie, an Forschungsinstituten, an Hochschulen, im Öffentlichen Dienst oder in anderen Industriezweigen offen. Die dort wahrgenommenen Tätigkeitsfelder reichen von Forschung und Entwicklung, über Management, Produktion, Umweltschutz und Vertrieb bis hin zu Marketing oder Beratung.
Besonderheiten des Studiengangs
- Forschungsorientierte Lehre
- Einbindung der Studierenden in aktuelle Forschungsprojekte
- Hoher Anteil an Laborpraktika
- Drei verschiedene Studienrichtungen
- Breites Lehrangebot, zahlreiche Vertiefungsmöglichkeiten
- Einbindung in den Universitätsverbund EUCOR ermöglicht Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Universitäten Freiburg, Basel, Straßburg, Colmar und Mulhouse
- Großes Angebot an Hochschulgruppen
- Möglichkeit von Nebenjobs an wissenschaftlichen Instituten/Laboren
- Vielfältige Promotionsmöglichkeiten nach dem Masterabschluss
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Chemie sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:
- Bachelorabschluss
ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Chemie (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. - Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen
- Allgemeine und Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie sowie weiteren vergleichbaren chemische Fächer 120 ECTS-Punkten (LP)
- Davon mindestens 60 LP aus Laborpraktika
- Mindestleistungen in den Fächern:
- Allgemeine und Anorganische Chemie 44 LP, inkl. Labor (Chemie der Elemente, Strukturchemie, Bindungsmodelle, Festkörperchemie, Koordinationschemie)
- Organische Chemie 24 LP, inkl. Labor (Stoffklassen, Reaktionstypen, Mechanismen, Naturstoffe)
- Physikalische Chemie 22 LP, inkl. Labor (Thermodynamik, Kinetik, Quantenmechanik, Spektroskopie)
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Chemie benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt dein Schulabschluss,
- wenn du ihn an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
- wenn du deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht an einer der oben erwähnten Einrichtungen erworben, musst du – unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit – einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich
- der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
- die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
- die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
- ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse.
Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich
- als deutsche oder Deutschen gleichgestellte Bewerberin oder Bewerber an den Studierendenservice
- als Bewerberin oder Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit an das International Students Office
Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Die Verlängerung kann maximal bis zum Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
öffnet am 15.05.2025.
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 15.05.2025.
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Julia Misiewicz ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Titel | Download |
---|---|
Modulhandbuch Chemie Master | PDF (deutsch) |
Öffentliche Sicht Chemie Master im Campus Management System | Link (deutsch) Link (englisch) |
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2012 KIT 014 Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Chemie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 24.05.2012, veröffentlicht 06.06.2012 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 | |
2012 KIT 057 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Chemie | 27.09.2012, veröffentlicht 10.10.2012 | |
58. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Chemie | 16.07.2009 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten